Dies ist eine alte Version des Dokuments!
Technische Weisung: Kesselwagen
Zweck und Ziel
Diese Weisung regelt die Besonderheiten bei Arbeiten an Kesselwagen.
Geltungsbereich
Diese Anweisung gilt für alle Mitarbeiter der waggon24 GmbH die mit der Instandsetzung von Kesselwagen beauftragt sind.
Zuständigkeiten
Zuständig für diese TW ist der Technische Leiter.
Verfahrensbeschreibung
Vor Auftragserteilung der Monteure müssen Nachweise zum letzten Gefahrgut und ggf. zur Reinigung des Kessels vorliegen Kesselwagen und ihre nähere Umgebung sind vor dem Beginn der Arbeiten auf mögliche Undichtigkeiten zu prüfen
Achtung! Im Falle von Undichtigkeiten sind die Arbeiten am Kesselwagen zu unterbrechen und der Gefahrgutbeauftragte zu benachrichtigen. Der Gefahrgutbeauftragte bestimmt das weitere Vorgehen.
Gültigkeit
Erstellt:
Geprüft:
Freigegeben: