w24:regelwerke:aenderungen:20210204-01

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Überprüfen neuer vorgeschriebener Anschriften nach AVV alle Halter

Seit dem 01.01.2021 ist ein neue Regelung für den AVV Schadcode 6.1.1.5 und 6.1.1.10. getroffen worden. Die alte Regelung sah vor das Waggons mit diesen Schadcode lediglich Schadbezettelt wurden und konnten weiterfahren.

Die neue Regelung ab den 01.01.21 schreib vor das Waggons mit diesen Schadcode ausgesetzt werden müssen, somit dürfen diese Waggons nicht weiterfahren.

Schadcode 6.1.1.5 bezieht sich auf die Festhaltekraft der Handbremse in Kilonewton,KN.

Hier ein paar Beispiele wie es aussieht und wo es angebracht werden kann.

Die Festhaltekraft muss immer in der nähe des Handbremsgewichtes oder/und Gesamtgewicht der Waggons angebracht werden.

Schadcode 6.1.1.10 bezieht sich auf das Piktogramm. Aufsteigen auf Waggon Verboten, Warnung vor Hochspannaug und Stromwarnzeichen

**Hier ein Bild der Piktogramme: **

Diese Piktogramme werden in der nähe von Leitern, Bühnen oder auch andere Aufstiegsmöglichkeiten angebracht.

Solltet Ihr Waggons vorfinden an den die Beschriftung und/oder die Piktogramme fehlen, müssen davon Bilder gemacht werden, die Bilder sind sofort an den Disponenten zu übermitteln. Anschließend bekommt ihr Rückmeldung was angebracht werden soll.

Fehlt die o.g. Beschriftung der Haltekraft oder fehlen die Piktogramme dürfen solche Waggon keine Betriebsfreigabe erhalten.

Bitte die unteren Kunden Anweisung lesen. Dort werden noch weitere Einzelheiten erklärt.

In den Kunden Anweisung werden noch weitere Anforderungen an die Beschriftung erklärt wie z.B.:

  • Die Anschriften RIV und/oder TEN. Demnach ist die Kombination RIV-TEN neben der Waggon Nummer nicht mehr zulässig. In Solchen fällen ist die Beschriftung „RIV“ zu entfernen
  • Ist die Anschrift TEN angeschrieben, müssen neben dieser Anschrift auch GE und G1 Vorhanden sein.
  • Die VTG und auch die Wascosa hat die Waggon von Nacco übernommen, somit müssen alle Ex Nacco Waggons mit neuen VKM Code unbeschriftet werden.
  • Es wird auch die Feststellbremse differenziert, es gibt die s.g. Handbremse die von der Plattform aus bedient wird die s.g. Fesstellbremse von Plattform bedienbar, überwiegend bei Kesselwaggons,E -Waggons oder andere Waggons an den sich ein Bühne an den Enden befindet.

Bei Waggons mit einer Fesstellbremse von Plattform bedienbar muss die Umrandung in gleicher Farbe sein wie die Zahlen ggf. Buchstaben.

 
* Weitere Differenzierung ist die s.g.  Feststellbremse von Boden bedienbar. Sehr oft an Containertragwaggons, Flachwaggon usw. Diese Art der Feststellbremse gibt es auch direkt am Drehgestellen.

Bei Waggons die eine Feststellbremse von Boden bedienbar, muss das Handbremsgewicht und die Festhaltekraft in roter Umrandung angebracht werden.

Es müssen keine internen Regelwerksänderungen vorgenommen werden, da diese Mitteilung für uns keine Änderungen bestehender Prozesse beinhaltet.

Folgende Dinge haben sich geändert:

  • «Verweis auf geänderte Wikiseiten/Dokumente»
  • Zusammenfassung des Inhalts
  • Betrifft Wagengattung/Kunden/etc.
~~IREADIT nutzername @nutzergruppe ~~ 
  • w24/regelwerke/aenderungen/20210204-01.1612949639.txt.gz
  • Zuletzt geändert: 2021/02/10 10:33
  • von pwojciechowski