VTG - Maintenance Instruction No. 7.1.004-DE Umrüstung und Instandhaltung von Wagen mit LL-Verbund-Bremsklotzsohlen Rev.13.0 ab 24.11.21

vtg_-_maintenance_instruction_no_7.1.004_-_umruestung_und_instandhaltung_von_wagen_mit_ll-verbund-bremsklotzsohlen.pdf

vtg_-_maintenance_instruction_no_7.1.004_-_annex_-2-de.pdf

vtg_-_maintenance_instruction_no_7.1.004_-_annex_-3a-de-en-fr.pdf

vtg_-_maintenance_instruction_no_7.1.004_-_annex_-3b-de-en-fr.pdf

vtg_-_maintenance_instruction_no_7.1.004_-_annex_-3c-de-en-fr.pdf

Neuerung ab 24.11.2021 Ab sofort ist bei allen Wagen die artrein auf die LL- Sohle J847 umgerüstet werden oder ausgerüstet sind, entgegen der VTG-MI 1.5.001 die Sohlensorte J847 anzuschreiben, auch wenn bei den jetzigen Wetterverhältnissen eine fachgerechte Ausführung der Anschriften nicht immer möglich ist. Die Anschrift kann mit Aufklebern oder auch mittels Siebdruck angebracht werden. Die VTG-MI 1.5.001 wird entsprechend angepasst werden. Bei Umrüstungen auf LL- Sohlen IB116* bzw. bei gemischten Ausrüstungszustand (J847 und IB 116*) ist die Anschrift der Sohlensorte nicht anzubringen.

Wenn wir an einem VTG Wg. mit LL Sohlen arbeiten, müssen die beide Radscheiben des RS vermessen werden, das Sh und Sd Maß muss gemessen und protokolliert werden. Weichen die Maße von den vorgaben ab, so ist ein RS Tausch notwendig. Dazu müssen wir mit dem Halter Kontakt aufnehmen und den RS bestätigen lassen, natürlich auch begründen.

Formblatt „Radsatzdatenerfassung_VTG-Projekte“ angepasst und Spalten für Sd, Sh zum eintragen hinzugefügt.

Neuer Name des FB „Radsatzdatenerfassung_VTG-Projekte Rev. 2 20201026 pw“

Das Formblatt findet ihr hierradsatzdatenerfassung_vtg-projekte_rev._2_20201026_pw.pdf

Das Formblatt in ods bzw. Excel Format findet ihr hierradsatzdatenerfassung_vtg-projekte_rev._2_20201026.ods

Folgende Dinge haben sich geändert:

  • Im Dokument 7.1.004 ab Seite 4 werden neue Bremsklotzsohlen LL, Bg, Federal Mogul J847 als Erstz für IB116 erwähnt. Leider sind die Sohlen noch nicht erhältlich bzw. Bestellbar.
  • Auf Seite 10 in der Übersicht Tabelle wurden Wg. Baureihe hinzugefügt.
  • Die wichtigste und relevante Änderung findet ihr auf Seite 11-12

Alle Radsätze der mit LL-Bremsklotzsohlen ausgerüsteten Wagen unterliegen bei jeder Werkstattzuführung einer besonderen Prüfung.

Durch die Verwendung der verringerten Spurkranzdicke (Sd = 30,5 mm) ist folgendes Inspektionsgrenzmaß für die Prüfung der Spurkranzhöhe (Sh) zu verwenden:

  • Sh < 32 mm an Wagen mit 120 km/h-Raster und mit „** “ oder „*** “- Sternchen.
  • Sh < 36 mm an Wagen ohne 120 km/h-Raster und ohne Sternchen

Wie bereits bei der Vorgängerversion dieser VTG - Maintenance Instruction No. 7.1.004-DE angedeutet, ist es jetzt mit der neuen VTG - Maintenance Instruction No. 7.1.004-DE Pflicht bei Umbau auf LL, nur diese Sorte der Bremsklotzsohlen LL, Bgu, Federal Mogul J847 zu verwenden.

  • Es sind bevorzugt nur organische LL-Sohlen des Herstellers Federal Mogul mit der Bezeichnung J847 einzubauen.
  • Bei Erstausrüstung von Wagen sind ausschließlich Sohlen J847 zu verwenden.
  • Bei Revisionen sind die vorhandenen IB116* durch J847 zu ersetzen, auch wenn die IB116* noch nicht verschlissen sind.
  • Bei Reparaturen können einzelne verschlissene Sohlen IB116* wieder durch IB116* ersetzt werden, sofern sichergestellt ist, dass der Radsatz mit IB 116* ausgerüstet war.
  • Ist jedoch die Hälfte der IB116*-Sohlen an einem Radsatz zu ersetzen, ist der komplette Radsatz auf J847 umzurüsten.
  • Es dürfen Radsätze mit verschiedener Bremssohlenausrüstung am Wagen sein, solange die einzelnen Radsätze sortenrein ausgestattet (siehe Anwendungsrichtlinie-V-BKS (LL), Teil 1, Abschnitt 1.4).
  • Sind keine Sohlen J847 verfügbar, können ausnahmsweise Sohlen des Herstellers Becorit oder ICER/Knorr mit der Bezeichnung IB 116* eingebaut werden.
  • Wurden LL-Sohlen Federal Mogul J847 am Wagen eingebaut, ist dies mit Angabe des betroffenen Radsatzes oder für den ganzen Wagen in Punkt 14 der Betriebsfreigabe zu dokumentieren.
  • Die LL-Sohlen können über das Hermes-Portal der VTG angefordert werden.
  • Bezeichnung: Bg. Federal Mogul J847 Artikelnr. 21303
  • Bezeichnung: Bgu.Federal Mogul J847 Artikeln. 19891

Nur in Ausnahmefällen und auf besondere Anweisung können die gesinterten LL-Sohlen der Sorte C952-1 (CoFren) als 2xBgu Bremssohlen (Artikelnr. 17542) verwendet werden. Eine Verwendung der C952-1 als 2xBg Bremssohle ist nicht zulässig.

Ausnahme die sich durch die neueste Aktualisierung ergibt:

(1) Bei Wagen mit s-Bremsregime sind bevorzugt nur organische LL-Sohlen mit der Bezeichnung J847 einzubauen.

(2) Sollen im Einzelfall Wagen mit ss-Bremsregime mit LL-Sohlen ausgerüstet oder diese getauscht werden, darf die Sohle J847 nicht eingesetzt werden, hier sind weiterhin LL-Sohlen der Bezeichnung IB116* einzusetzen. Bei diesen Wagen ist entgegen der Regelung in der MI 1.5.001 die Sohlenbezeichnung IB 116* neben dem LL auf jeder Wagenseite anzuschreiben bzw. nicht zu löschen.

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  • kteider - 2021/11/23 09:27
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  • von kteider