Funktionsübertragung: Überwachung und Pflege von übergeordneten Regelwerken im QMS / Regelwerksverantwortung
Es sind die Vorgaben nach der „VA Dokumentierte Informationen“ in der aktuell gültigen Fassung zu beachten.
Zu den Aufgaben und Pflichten gehören:
- regelmäßige Überwachung von übergeordneten Regelwerken
- Bewertung der Relevanz der Regelwerksänderung
- Eintrag in die Meldungen von Regelwerksänderung (regelwerksänderung_einpflegen)
- ggf. Mitteilung an MitarbeiterInnen bzw. der Geschäftsführung zur weiteren Beachtung bzw. Einarbeitung in das bestehende Qualitätsmanagementsystem (regelwerksänderung_mitteilen)
Für die Übernahme der Funktion werden folgende Ressourcen zur Verfügung gestellt:
- durchschnittlich 8h/Woche
Diese Aufgaben und Pflichten sind so lange durch den/die FunktionsinhaberIn durchzuführen, bis er/sie schriftlich davon entbunden wird.