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Funktionsübertragung: Betriebsfreigabe erteilen
Es sind die Vorgaben nach der VA „Mobile Instandhaltung“ in der aktuell gültigen Fassung zu beachten.
Zu den Aufgaben und Pflichten gehören:
- Abgleich der beauftragten Arbeiten mit den durchgeführten Arbeiten
- Kontrolle der eingehaltenen Toleranzen von Messwerten auf Protokollen
- Prüfen der gemeldeten Wagendaten und zugehöriger Instandsetzungsarbeiten auf Plausibilität
- Ausfüllen aller notwendigen Felder auf der Betriebsfreigabe
- Speichern der Betriebsfreigabe als PDF
- Aufführung von Nutzungsbeschränkungen, falls der Wagen nur eingeschränkt betriebsfähig ist