03/2020 - 445/2011 Überwachungsaudit - 8.-9.7.2020

Auditor: T. Winkler

Co-Auditor: A. Berndt

Folgende Inhalte wurden im Audit geprüft:

Originale Maßnahmenliste vom Überwachungsaudit 2020 (siehe unten aktuellen Fortschritt)

Ist ein Nachaudit erforderlich? ja/nein ⇒ Verlinkung zum Nachaudit:

Typ Abweichung (A)/ Feststellung(F)/ Verbesserungspotenzial(V) Ursache Geplante Korrekturmaßnahme
(mit Zuständigkeit und Fälligkeitsdatum -
Nutzung des Do-Plugins)
Maßnahme
abgeschlossen
(Auditor)
F Der Prozess zur Herstellung der Auftragsdokumentation ist nur teilweise wirksam.

Am Beispiel des Auftrages 0839/2020 für den Wagen 3387 7841839-6 vom 07.07.2020 kann für den Test E Bremsstellung P nicht nachvollzogen werden ob das Ergebnis in Ordnung oder nicht in Ordnung ist, weil das entsprechende Kreuz fehlt.
F Der Prozess zur Durchführung der Betriebsfreigabe ist nur teilweise wirksam.

Am Beispiel des Auftrages 0839/2020 für den Wagen 3387 7841839-6 vom 07.07.2020 wurde eine Betriebsfreigabe durchgeführt, obwohl das Ergebnis des Test E nicht nachvollziehbar ist.
F Der Prozess zur Lagerung der Radsätze ist nur teilweise wirksam.

Es werden immer nur jene Radsätze gelagert, die in einer Woche abgearbeitet werden können. Die Trennung zwischen „i.O. – und „n.i.O. – Radsätzen ist nur am Beispiel der GATX Radsätze ersichtlich, denn hier befindet sich von GATX entsprechende Anhänger auf den Radsätzen.
F Der Prozess zur Verwendung von geeigneten Arbeits- und Anschlagmittel ist nur teilweise wirksam.

Es werden zum Heben von Drehgestellen und anderer Lasten Gurte verwendet, bei denen nicht ersichtlich ist, dass diese regelmäßig überprüft werden.
F Der Prozess zur Verwaltung der Mess- und Prüfmittel ist nur teilweise wirksam.

Das Bremsprüfgerät mit der Nummer „W-2019/4-X1“ konnte in der Excelliste „PMB_Inventarliste Stand 20200629“ für die Messmittel nicht nachvollzogen werden.
V Die Bewertung der Prozesse Auftragserteilung, Dokumentation und Abrechnung hinsichtlich Effizienz und Effektivität sollte deutlicher dargestellt werden.
F Der Prozess zur Bewertung der Lieferanten ist nur teilweise wirksam.

Am Beispiel Waggon Altenburg kann die Bedeutung der Bewertung 1,9 nur teilweise nachvollzogen werden.
V Im Instandhaltungsjahresbericht wurden die durchgeführten Instandhaltungsarbeiten aufgelistet. Es sollte für die durchgeführten Fristen und Revisionen die Begriffe genauer definiert werden (welche Fristen und welche Revisionen) wurden durchgeführt.
A Der Prozess zur rechtzeitigen Zuführung der Fahrzeuge zur Instandhaltung ist nicht wirksam.

Für den Wagen 4085 9506 130-6 konnte die fällige Jahresfrist und auch nicht eine zeitnahe Planung nachgewiesen werden.

Für das Fahrzeug 8780 4983 153-9 konnte keine gültige Revision nachgewiesen. Gemäß IH-Unterlagen erfolgte am 15.06.2011 die letzte G4.0 und in 06/2018 sowie 07/2019 eine G 4.3 für 2020 ist ebenfalls eine G4.3 geplant. Dies widerspricht dem gültigen IH-Plan sowie der EBO §32.
V Im Stempel Wiederinbetriebnahme sollte die Zeile mit Nutzungseinschränkung angepasst werden, da er irreführende Informationen enthält. („siehe Betriebsfreigabe / Protokolle“ – diese muss jedoch die Funktion III – FIM festlegen).
V Für die durchgeführten und noch geplanten Umrüstungen auf VBKS sollte die CSM Betrachtung unter Berücksichtigung des UIC-Leitfadens für die Änderung des techn. Sollzustands der Fahrzeuge zeitnah nachgeholt werden.
V Die sicherheitskritischen Komponenten sollten ermittelt und gemäß Vorgaben dokumentiert werden.
  • w24/qm/berichte/auditberichte/03_2020.txt
  • Zuletzt geändert: 2020/07/21 14:35
  • von tlanghoff