03/2020 - 445/2011 Überwachungsaudit - 8.-9.7.2020
Auditor: T. Winkler
Co-Auditor: A. Berndt
Inhalte des Audits
Folgende Inhalte wurden im Audit geprüft:
Auditbericht
Originale Maßnahmenliste vom Überwachungsaudit 2020 (siehe unten aktuellen Fortschritt)
Ist ein Nachaudit erforderlich? ja/nein ⇒ Verlinkung zum Nachaudit:
Maßnahmenliste
| Typ | Abweichung (A)/ Feststellung(F)/ Verbesserungspotenzial(V) | Ursache | Geplante Korrekturmaßnahme (mit Zuständigkeit und Fälligkeitsdatum - Nutzung des Do-Plugins) | Maßnahme abgeschlossen (Auditor) |
|---|---|---|---|---|
| F | Der Prozess zur Herstellung der Auftragsdokumentation ist nur teilweise wirksam. Am Beispiel des Auftrages 0839/2020 für den Wagen 3387 7841839-6 vom 07.07.2020 kann für den Test E Bremsstellung P nicht nachvollzogen werden ob das Ergebnis in Ordnung oder nicht in Ordnung ist, weil das entsprechende Kreuz fehlt. | |||
| F | Der Prozess zur Durchführung der Betriebsfreigabe ist nur teilweise wirksam. Am Beispiel des Auftrages 0839/2020 für den Wagen 3387 7841839-6 vom 07.07.2020 wurde eine Betriebsfreigabe durchgeführt, obwohl das Ergebnis des Test E nicht nachvollziehbar ist. | |||
| F | Der Prozess zur Lagerung der Radsätze ist nur teilweise wirksam. Es werden immer nur jene Radsätze gelagert, die in einer Woche abgearbeitet werden können. Die Trennung zwischen „i.O. – und „n.i.O. – Radsätzen ist nur am Beispiel der GATX Radsätze ersichtlich, denn hier befindet sich von GATX entsprechende Anhänger auf den Radsätzen. | |||
| F | Der Prozess zur Verwendung von geeigneten Arbeits- und Anschlagmittel ist nur teilweise wirksam. Es werden zum Heben von Drehgestellen und anderer Lasten Gurte verwendet, bei denen nicht ersichtlich ist, dass diese regelmäßig überprüft werden. | |||
| F | Der Prozess zur Verwaltung der Mess- und Prüfmittel ist nur teilweise wirksam. Das Bremsprüfgerät mit der Nummer „W-2019/4-X1“ konnte in der Excelliste „PMB_Inventarliste Stand 20200629“ für die Messmittel nicht nachvollzogen werden. | |||
| V | Die Bewertung der Prozesse Auftragserteilung, Dokumentation und Abrechnung hinsichtlich Effizienz und Effektivität sollte deutlicher dargestellt werden. | |||
| F | Der Prozess zur Bewertung der Lieferanten ist nur teilweise wirksam. Am Beispiel Waggon Altenburg kann die Bedeutung der Bewertung 1,9 nur teilweise nachvollzogen werden. | |||
| V | Im Instandhaltungsjahresbericht wurden die durchgeführten Instandhaltungsarbeiten aufgelistet. Es sollte für die durchgeführten Fristen und Revisionen die Begriffe genauer definiert werden (welche Fristen und welche Revisionen) wurden durchgeführt. | |||
| A | Der Prozess zur rechtzeitigen Zuführung der Fahrzeuge zur Instandhaltung ist nicht wirksam. Für den Wagen 4085 9506 130-6 konnte die fällige Jahresfrist und auch nicht eine zeitnahe Planung nachgewiesen werden. Für das Fahrzeug 8780 4983 153-9 konnte keine gültige Revision nachgewiesen. Gemäß IH-Unterlagen erfolgte am 15.06.2011 die letzte G4.0 und in 06/2018 sowie 07/2019 eine G 4.3 für 2020 ist ebenfalls eine G4.3 geplant. Dies widerspricht dem gültigen IH-Plan sowie der EBO §32. | |||
| V | Im Stempel Wiederinbetriebnahme sollte die Zeile mit Nutzungseinschränkung angepasst werden, da er irreführende Informationen enthält. („siehe Betriebsfreigabe / Protokolle“ – diese muss jedoch die Funktion III – FIM festlegen). | |||
| V | Für die durchgeführten und noch geplanten Umrüstungen auf VBKS sollte die CSM Betrachtung unter Berücksichtigung des UIC-Leitfadens für die Änderung des techn. Sollzustands der Fahrzeuge zeitnah nachgeholt werden. | |||
| V | Die sicherheitskritischen Komponenten sollten ermittelt und gemäß Vorgaben dokumentiert werden. |