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Technische Weisung: Schmieren

Zweck und Ziel

Diese Weisung regelt das Schmieren von Güterwagen.

Geltungsbereich

Diese Anweisung gilt für alle Mitarbeiter der waggon24 GmbH die mit dem Schmieren von Güterwagen beauftragt sind.

Zuständigkeiten

Zuständig für diese VA ist der Arbeitsschutzbeauftragte.

Verfahrensbeschreibung

  1. Bei jedem Werkstattzulauf ist sicherzustellen, dass der Schmierzustand des Fahrzeuges die Betriebssicherheit und Funktionsfähigkeit im Einsatz gewährleistet.
  2. Die Schmierstellen der einzelnen Fahrzeugteile sind für die DB in den Anhängen der AA03-Verwendung Schmierstoffe aufgeführt. Für Aufträge nach VPI sind diese im VPI-Leitfaden 01, Anhang 12 zu finden, Zum Schmieren sind die in diesen Tabellen vorgesehenen Schmierstoffe zu verwenden. Bei Verwendung anderer Schmiermittel ist auf die technische Gleichwertigkeit zu achten.
  3. Die technischen Angaben zu Schmierstellen, die turnusmäßig im Rahmen von Fristarbeiten zu schmieren sind, sind durch den Fahrzeughalter gesondert anzuweisen.
  4. Vor dem Schmieren sind Schmutzschichten und Verkrustungen aus Öl, Schmierfett, Staub und Ladegutreste zu entfernen. Es ist grundsätzlich unzulässig, Fettreste abzuflammen.
  5. Auf freien Durchgang der Schmierkanäle ist zu achten. Verschmutzte Schmiergefäße und Leitungen sind zu reinigen, verharzte Schmierdochte zu ersetzen.

Achtung! Gleitstücke der seitlichen Wagenkastenabstützung aus Kunststoff oder mit Kunststoffeinlagen, Drehpfanneneinlagen aus Kunststoff sowie Zughakenführungen mit Kunststoffgleitplatten und Reibungsdämpfer dürfen nicht geschmiert oder geölt werden.

Gültigkeit

Erstellt:
Geprüft:
Freigegeben:

Originale Dokumente

tw05_schmieren_20111207_f02_bh.docx

tw05_schmieren_20111207_f02_bh.pdf

db_fettliste.pdf

vpi_fettliste.pdf