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VTG - Maintenance Instruction No. 7.1.004-DE Umrüstung und Instandhaltung von Wagen mit LL-Verbund-Bremsklotzsohlen Rev.13.0 ab 24.11.21

externe Änderungsmitteilung

vtg_-_maintenance_instruction_no_7.1.004_-_umruestung_und_instandhaltung_von_wagen_mit_ll-verbund-bremsklotzsohlen.pdf

vtg_-_maintenance_instruction_no_7.1.004_-_annex_-2-de.pdf

vtg_-_maintenance_instruction_no_7.1.004_-_annex_-3a-de-en-fr.pdf

vtg_-_maintenance_instruction_no_7.1.004_-_annex_-3b-de-en-fr.pdf

vtg_-_maintenance_instruction_no_7.1.004_-_annex_-3c-de-en-fr.pdf

Neuerung ab 24.11.2021 Ab sofort ist bei allen Wagen die artrein auf die LL- Sohle J847 umgerüstet werden oder ausgerüstet sind, entgegen der VTG-MI 1.5.001 die Sohlensorte J847 anzuschreiben, auch wenn bei den jetzigen Wetterverhältnissen eine fachgerechte Ausführung der Anschriften nicht immer möglich ist. Die Anschrift kann mit Aufklebern oder auch mittels Siebdruck angebracht werden. Die VTG-MI 1.5.001 wird entsprechend angepasst werden. Bei Umrüstungen auf LL- Sohlen IB116* bzw. bei gemischten Ausrüstungszustand (J847 und IB 116*) ist die Anschrift der Sohlensorte nicht anzubringen.

interne Regelwerksänderung

Wenn wir an einem VTG Wg. mit LL Sohlen arbeiten, müssen die beide Radscheiben des RS vermessen werden, das Sh und Sd Maß muss gemessen und protokolliert werden. Weichen die Maße von den vorgaben ab, so ist ein RS Tausch notwendig. Dazu müssen wir mit dem Halter Kontakt aufnehmen und den RS bestätigen lassen, natürlich auch begründen.

Formblatt „Radsatzdatenerfassung_VTG-Projekte“ angepasst und Spalten für Sd, Sh zum eintragen hinzugefügt.

Neuer Name des FB „Radsatzdatenerfassung_VTG-Projekte Rev. 2 20201026 pw“

Das Formblatt findet ihr hierradsatzdatenerfassung_vtg-projekte_rev._2_20201026_pw.pdf

Das Formblatt in ods bzw. Excel Format findet ihr hierradsatzdatenerfassung_vtg-projekte_rev._2_20201026.ods

Folgende Dinge haben sich geändert:

Alle Radsätze der mit LL-Bremsklotzsohlen ausgerüsteten Wagen unterliegen bei jeder Werkstattzuführung einer besonderen Prüfung.

Durch die Verwendung der verringerten Spurkranzdicke (Sd = 30,5 mm) ist folgendes Inspektionsgrenzmaß für die Prüfung der Spurkranzhöhe (Sh) zu verwenden:

interne Regelwerksänderung zur VTG - Maintenance Instruction No. 7.1.004 Rev.12

Wie bereits bei der Vorgängerversion dieser VTG - Maintenance Instruction No. 7.1.004-DE angedeutet, ist es jetzt mit der neuen VTG - Maintenance Instruction No. 7.1.004-DE Pflicht bei Umbau auf LL, nur diese Sorte der Bremsklotzsohlen LL, Bgu, Federal Mogul J847 zu verwenden.

Nur in Ausnahmefällen und auf besondere Anweisung können die gesinterten LL-Sohlen der Sorte C952-1 (CoFren) als 2xBgu Bremssohlen (Artikelnr. 17542) verwendet werden. Eine Verwendung der C952-1 als 2xBg Bremssohle ist nicht zulässig.

Ausnahme die sich durch die neueste Aktualisierung ergibt:

(1) Bei Wagen mit s-Bremsregime sind bevorzugt nur organische LL-Sohlen mit der Bezeichnung J847 einzubauen.

(2) Sollen im Einzelfall Wagen mit ss-Bremsregime mit LL-Sohlen ausgerüstet oder diese getauscht werden, darf die Sohle J847 nicht eingesetzt werden, hier sind weiterhin LL-Sohlen der Bezeichnung IB116* einzusetzen. Bei diesen Wagen ist entgegen der Regelung in der MI 1.5.001 die Sohlenbezeichnung IB 116* neben dem LL auf jeder Wagenseite anzuschreiben bzw. nicht zu löschen.

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