Es sind die Vorgaben nach der VA „Mobile Instandhaltung“ in der aktuell gültigen Fassung zu beachten.
Zu den Aufgaben und Pflichten gehören:
Abgleich der beauftragten Arbeiten mit den durchgeführten Arbeiten
Kontrolle der eingehaltenen Toleranzen von Messwerten auf Protokollen
Prüfen der gemeldeten Wagendaten und zugehöriger Instandsetzungsarbeiten auf Plausibilität
Ausfüllen aller notwendigen Felder auf der Betriebsfreigabe
Erstellen und Speichern der Betriebsfreigabe als PDF
Aufführung von Nutzungsbeschränkungen, falls der Wagen nur eingeschränkt betriebsfähig ist