====== Technische Weisung: Schmieren ====== ===== Zweck und Ziel ===== Diese Weisung regelt das Schmieren von Güterwagen. ===== Geltungsbereich ===== Diese Anweisung gilt für alle Mitarbeiter der waggon24 GmbH die mit dem Schmieren von Güterwagen beauftragt sind. ===== Zuständigkeiten ===== Zuständig für diese VA ist der Arbeitsschutzbeauftragte. ===== Verfahrensbeschreibung ===== - Bei jedem Werkstattzulauf ist sicherzustellen, dass der Schmierzustand des Fahrzeuges die Betriebssicherheit und Funktionsfähigkeit im Einsatz gewährleistet. - Die Schmierstellen der einzelnen Fahrzeugteile sind für die DB in den Anhängen der AA03-Verwendung Schmierstoffe aufgeführt. Für Aufträge nach VPI sind diese im VPI-Leitfaden 01, Anhang 12 zu finden, Zum Schmieren sind die in diesen Tabellen vorgesehenen Schmierstoffe zu verwenden. Bei Verwendung anderer Schmiermittel ist auf die technische Gleichwertigkeit zu achten. - Die technischen Angaben zu Schmierstellen, die turnusmäßig im Rahmen von Fristarbeiten zu schmieren sind, sind durch den Fahrzeughalter gesondert anzuweisen. - Vor dem Schmieren sind Schmutzschichten und Verkrustungen aus Öl, Schmierfett, Staub und Ladegutreste zu entfernen. Es ist grundsätzlich unzulässig, Fettreste abzuflammen. - Auf freien Durchgang der Schmierkanäle ist zu achten. Verschmutzte Schmiergefäße und Leitungen sind zu reinigen, verharzte Schmierdochte zu ersetzen. **Achtung!** Gleitstücke der seitlichen Wagenkastenabstützung aus Kunststoff oder mit Kunststoffeinlagen, Drehpfanneneinlagen aus Kunststoff sowie Zughakenführungen mit Kunststoffgleitplatten und Reibungsdämpfer dürfen nicht geschmiert oder geölt werden. ===== Gültigkeit ===== **Erstellt:** \\ **Geprüft:** \\ **Freigegeben:** \\ ===== Originale Dokumente ===== {{tw05_schmieren_20111207_f02_bh.docx}} {{tw05_schmieren_20111207_f02_bh.pdf}} {{w24:regelwerke:auszuege:db_fettliste.pdf}} {{w24:regelwerke:auszuege:vpi_fettliste.pdf}}