Unterschiede
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| w24:personal:arbeitszeit [2019/05/09 10:09] – [Betriebliche Regelung: Arbeitszeit] tlanghoff | w24:personal:arbeitszeit [2019/05/09 11:12] (aktuell) – [§6 Meldung und Erfassung von Zeiten] tlanghoff | ||
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| Zeile 41: | Zeile 41: | ||
| Die Mitarbeiter sind verpflichtet, | Die Mitarbeiter sind verpflichtet, | ||
| - | Mögliche Buchungsfehler, | + | Mögliche Buchungsfehler, |
| Nachträgliche Information über Fehlbuchungen haben nach der Anmeldung über virtic zu erfolgen. | Nachträgliche Information über Fehlbuchungen haben nach der Anmeldung über virtic zu erfolgen. | ||
| Zeile 55: | Zeile 55: | ||
| * Erfolgt nach Anmeldung eine fehlerhafte Abmeldung in den „Feierabend“ wird der letzte Zeitstempel als Arbeitsende hinterlegt. | * Erfolgt nach Anmeldung eine fehlerhafte Abmeldung in den „Feierabend“ wird der letzte Zeitstempel als Arbeitsende hinterlegt. | ||
| - | **Besonderheit: | + | **Besonderheit: |
| Der 10 te eines Folgemonats ist der letzte Tag für eine mögliche Korrektur des vorhergehenden Monats. | Der 10 te eines Folgemonats ist der letzte Tag für eine mögliche Korrektur des vorhergehenden Monats. | ||
| Zeile 95: | Zeile 95: | ||
| Der Arbeitgeber behält sich das Recht vor, bei Bedarf mittels seines Weisungsrechts Minderstunden anzuweisen. | Der Arbeitgeber behält sich das Recht vor, bei Bedarf mittels seines Weisungsrechts Minderstunden anzuweisen. | ||
| - | ===== §10 Arbeitszeit in der Nacht, an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen ===== | + | ===== §10 Arbeitszeit in der Nacht, an Samstagen, an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen ===== |
| Ist es für Monteure im mobilen Service aus betrieblichen Gründen erforderlich in der Nacht, an Samstagen, an Sonntagen und/oder gesetzlichen Feiertagen zu arbeiten, werden durch die waggon24 GmbH Stundenzuschläge in folgender Höhe gezahlt: | Ist es für Monteure im mobilen Service aus betrieblichen Gründen erforderlich in der Nacht, an Samstagen, an Sonntagen und/oder gesetzlichen Feiertagen zu arbeiten, werden durch die waggon24 GmbH Stundenzuschläge in folgender Höhe gezahlt: | ||
| |für Nachtarbeit von 23 Uhr bis 6 Uhr:|25 % des Grundlohns| | |für Nachtarbeit von 23 Uhr bis 6 Uhr:|25 % des Grundlohns| | ||