w24:personal:arbeitszeit

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w24:personal:arbeitszeit [2019/04/05 11:00] – [§3 Arbeitszeit] tlanghoffw24:personal:arbeitszeit [2019/05/09 11:12] (aktuell) – [§6 Meldung und Erfassung von Zeiten] tlanghoff
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 ====== Betriebliche Regelung: Arbeitszeit ====== ====== Betriebliche Regelung: Arbeitszeit ======
-{{w24:aussendarstellung:logo.png}}+{{:wiki:w24_logo_wiki.png|{{wiki:w24_logo.png}} 
 Betriebliche Regelung zur Planung, Erfassung und Abrechnung von Arbeits- und Wegezeit (§4 und §6 der Arbeitsverträge der waggon24 GmbH) für den mobilen Service Betriebliche Regelung zur Planung, Erfassung und Abrechnung von Arbeits- und Wegezeit (§4 und §6 der Arbeitsverträge der waggon24 GmbH) für den mobilen Service
  
 ===== §1 Zielsetzung ===== ===== §1 Zielsetzung =====
-Mit dieser betrieblichen Regelung sollen Planung, Erfassung und Abrechnung von Arbeits- und +Mit dieser betrieblichen Regelung sollen Planung, Erfassung und Abrechnung von Arbeits- und Reisezeit geregelt, Beschäftigungsschwankungen ausgeglichen, die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens verbessert und dadurch bestehende Arbeitsplätze abgesichert werden.
-Reisezeit geregelt, Beschäftigungsschwankungen ausgeglichen, die Wirtschaftlichkeit des Unter- +
-nehmens verbessert und dadurch bestehende Arbeitsplätze abgesichert werden.+
  
 ===== §2 Geltungsbereich ===== ===== §2 Geltungsbereich =====
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 ===== §6 Meldung und Erfassung von Zeiten ===== ===== §6 Meldung und Erfassung von Zeiten =====
-Die Meldung und Erfassung von Zeiten ist Voraussetzung zur Führung der Zeitkonten. Hierfür wird ausschließlich die Software der Firma virtic GmbH venwendet. Neben der Buchung von Zeitstempeln werden die Urlaubsplanung, Wochenplanung und das Arbeitszeitkonto der Mitarbeiter verwaltet.+Die Meldung und Erfassung von Zeiten ist Voraussetzung zur Führung der Zeitkonten. Hierfür wird ausschließlich die Software der Firma virtic GmbH verwendet. Neben der Buchung von Zeitstempeln werden die Urlaubsplanung, Wochenplanung und das Arbeitszeitkonto der Mitarbeiter verwaltet.
  
 Meldepflichten für die Mitarbeiter sind in der Buchungsmatrix (s. Anlage) festgelegt. Meldepflichten für die Mitarbeiter sind in der Buchungsmatrix (s. Anlage) festgelegt.
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 Die Mitarbeiter sind verpflichtet, regelmäßig ihr Stundenkonto zu überprüfen. Die Mitarbeiter sind verpflichtet, regelmäßig ihr Stundenkonto zu überprüfen.
  
-Mögliche Buchungsfehler, wie Buchungsorte und Buchungszeiten, sind über die Emailadresse [[mailto:zeit@waggon24.com|zeit@waggon24.com]] an die Instandhaltung zu melden.+Mögliche Buchungsfehler, wie Buchungsorte und Buchungszeiten, sind über die Emailadresse <zeit@waggon24.coman die Instandhaltung zu melden.
  
 Nachträgliche Information über Fehlbuchungen haben nach der Anmeldung über virtic zu erfolgen. Nachträgliche Information über Fehlbuchungen haben nach der Anmeldung über virtic zu erfolgen.
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   * Bleibt die Anmeldung unbegründet aus, erfolgt die Erfassung des Zeitsegments als Minderstunden.   * Bleibt die Anmeldung unbegründet aus, erfolgt die Erfassung des Zeitsegments als Minderstunden.
   * Erfolgt nach Anmeldung eine fehlerhafte Abmeldung in den „Feierabend“ wird der letzte Zeitstempel als Arbeitsende hinterlegt.   * Erfolgt nach Anmeldung eine fehlerhafte Abmeldung in den „Feierabend“ wird der letzte Zeitstempel als Arbeitsende hinterlegt.
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 +**Besonderheit:** In Ausnahmefällen kann es sein, dass eine Buchung auf ein Projekt / eine Baustelle nicht möglich ist. In diesen Fällen darf der Platzhalter "Joker" ausgewählt werden. Nach der Buchung ist umgehend eine Email an <zeit@waggon24.com> zu verfassen. In dieser Email wird das eigentliche zu bearbeitende Projekt mitgeteilt, sodass im Nachgang eine Korrektur erfolgen kann.
  
 Der 10 te eines Folgemonats ist der letzte Tag für eine mögliche Korrektur des vorhergehenden Monats. Der 10 te eines Folgemonats ist der letzte Tag für eine mögliche Korrektur des vorhergehenden Monats.
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 Der Arbeitgeber behält sich das Recht vor, bei Bedarf mittels seines Weisungsrechts Minderstunden anzuweisen. Der Arbeitgeber behält sich das Recht vor, bei Bedarf mittels seines Weisungsrechts Minderstunden anzuweisen.
  
-===== §10 Arbeitszeit in der Nacht, an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen ===== +===== §10 Arbeitszeit in der Nacht, an Samstagen, an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen ===== 
-Ist es für Monteure im mobilen Service aus betrieblichen Gründen erforderlich in der Nacht, an Sonntagen und/oder gesetzlichen Feiertagen zu arbeiten, werden durch die waggon24 GmbH Stundenzuschläge in folgender Höhe gezahlt:+Ist es für Monteure im mobilen Service aus betrieblichen Gründen erforderlich in der Nacht, an Samstagen, an Sonntagen und/oder gesetzlichen Feiertagen zu arbeiten, werden durch die waggon24 GmbH Stundenzuschläge in folgender Höhe gezahlt:
 |für Nachtarbeit von 23 Uhr bis 6 Uhr:|25 % des Grundlohns| |für Nachtarbeit von 23 Uhr bis 6 Uhr:|25 % des Grundlohns|
-|für Sonntagsarbeit von Uhr bis 24 Uhr: \\ Als Sonntagsarbeit gilt auch die Arbeit am Montag von Uhr bis 4 Uhr, wenn die Nachtarbeit vor 0 Uhr aufgenommen wurde.|50 % des Grundlohns| +|für Samstagsarbeit von 0 Uhr bis 24 Uhr:|25 % des Grundlohns| 
-|für Arbeit an gesetzlichen Feiertagen von 0 Uhr bis 24 Uhr: \\ Als Arbeit am Feiertag gilt auch die Arbeit des auf den Feiertag folgenden Tages von 0 Uhr bis 4 Uhr, wenn die Nachtarbeit vor Uhr aufgenommen wurde.|125 % des Grundlohns|+|für Sonntagsarbeit von Uhr bis 24 Uhr: \\ Als Sonntagsarbeit gilt auch die Arbeit am Montag von Uhr bis 4 Uhr, wenn die Nachtarbeit vor 0 Uhr aufgenommen wurde.|50 % des Grundlohns| 
 +|für Arbeit an gesetzlichen Feiertagen von 0 Uhr bis 24 Uhr: \\ Als Arbeit am Feiertag gilt auch die Arbeit des auf den Feiertag folgenden Tages von 0 Uhr bis 4 Uhr, wenn die Nachtarbeit vor Uhr aufgenommen wurde.|125 % des Grundlohns|
  
-Für Reisezeiten in der Nacht, an Sonntagen und/oder gesetzlichen Feiertagen werden keine Zuschläge gezahlt.+Für Reisezeiten in der Nacht, an Samstagen, an Sonntagen und/oder gesetzlichen Feiertagen werden keine Zuschläge gezahlt.
  
-Die Kumulierung von Zuschlägen für die Nachtarbeit mit denen für Sonn- und Feiertagsarbeit ist dabei zulässig, nicht hingegen die Kumulierung von Zuschlägen für die Sonntagsarbeit mit denen für die Feiertagsarbeit.+Die Kumulierung von Zuschlägen für die Nachtarbeit mit denen für Sams-, Sonn- und Feiertagsarbeit ist dabei zulässig, nicht hingegen die Kumulierung von Zuschlägen für die Samstags-, Sonntagsarbeit mit denen für die Feiertagsarbeit.
  
 Der Grundlohn/Stunde errechnet sich wie folgt: Grundlohn/Stunde = Monatsgehalt : 40 : 4,35 Der Grundlohn/Stunde errechnet sich wie folgt: Grundlohn/Stunde = Monatsgehalt : 40 : 4,35
  
-Die steuerliche Behandlung der Zuschläge erfolgte entsprechend gesetzlicher Vorgabe.+Die steuerliche Behandlung der Zuschläge erfolgt entsprechend gesetzlicher Vorgaben.
  
 ===== §11 Gültigkeit ===== ===== §11 Gültigkeit =====
-Die vorliegende Regelung tritt zum 01.04.2018 in Kraft.+Die vorliegende Regelung tritt zum 01.04.2019 in Kraft.
 Mit diesem Datum tritt die "Betriebliche Regelung zur Planung, Erfassung und Abrechnung von Mit diesem Datum tritt die "Betriebliche Regelung zur Planung, Erfassung und Abrechnung von
-Arbeitszeit" vom 31.07.2015 außer Kraft.+Arbeitszeit" vom 01.04.2018 außer Kraft. 
 + 
 +Berlin, 09.05.2019
  
-Berlin, 28.03.2018+----
  
-|gez. Bernd Weinreich \\ Geschäftsführer|gez. Frank Hennig \\ Kaufmännischer Leiter, Leiter QM|+|gez. Bernd Weinreich \\ Geschäftsführer|gez. Tim Langhoff \\ Beauftragter QM|
  
 ===== Anlagen ===== ===== Anlagen =====
  • w24/personal/arbeitszeit.1554454848.txt.gz
  • Zuletzt geändert: 2019/04/05 11:00
  • von tlanghoff